Die Headline mag ungewöhnlich klingen, aber aburderweise trifft sie überspitzt den Sachverhalt dahinter überaus treffend.
Worum geht es eigentlich:
Nun, in Deutschland war es auch bis 2011 so, dass trans Personen, die ihren Personenstand ändern wollten, «dauernd fortpflanzungsunfähig» sein mussten nach Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Verweis auf §8 TSG
Diese Passagen sind nicht mehr anwendbar seit 2011, weil es da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gab, was das aufhob Verweis auf BvR 3295/07. Dank an die Freifrau, die diese Freiheit einklagte.
Neben der Unmenschlichkeit, die erst 2011 mit Hinweis auf §1 (die Würde des Menschen…) und §2 (freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit) abgeschafft wurde, erstaunt auch der ursprüngliche Grund für diese unmenschliche Klausel:
«Bei Entstehung des Transsexuellengesetzes war im Gesetzgebungsverfahren unumstritten, dass eine Personenstandsänderung eine operative Geschlechtsangleichung voraussetzt.»
«Zur Begründung führte die Bundesregierung aus, es müsse verhindert werden, dass ein Mann einen Mann heiraten könne, der sich insofern sogar gemäß § 175 StGB strafbar machen könne.»
Sprich: in 1980 wurde ein Gesetz eingeführt, was aus dem Grund so unmenschlich war und so hohe Auflagen erhielt, dass bloß kein Mann einen Mann heiraten würde. Zwei Gutachten, körperliche Eingriffe, Zwangsscheidung.
So steht es auch im Urteil und so hat mir das ein am Verfahren beteiligter Professor auch mal in Kürze erzählt. Falls also irgendwer heute noch das TSG verteidigt, möge bitte auf diesen Umstand hingewiesen werden, unter dem das TSG entstanden ist.
§175 existiert nicht mehr, und auch die Ehe für alle ist Realität, vielleicht wäre es mal Zeit, trans Menschen ebenso menschlich zu behandeln. Zeit, das TSG abzuschaffen. 👩⚖️🌈