Digitalisierung in der Gesundheitspolitik
Gesundheitsdatennutzung
Wer spricht da eigentlich?
Level of Expertise
- Product Owner / Tech Lead
- Vertreibt beruflich Faxe aus Gesundheitsämtern
- Vorsitzende Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)
- hat schon mal die Luca App gehackt
Wir tun gut daran, Gesundheitssysteme nicht aus Sicht der Mehrheit zu denken, sondern aus Sicht derer, die von solchen Systemen diskriminiert werden könnten.
Dieses digitale Gesundheitssystem, wie es geplant ist, ignoriert und bevormundet Patient*innen. Es ignoriert Grundrechte und es ignoriert Prinzipien der IT-Sicherheit.
Wie sind wir eigentlich so weit gekommen?
Gründe für die Turbodigitalisierung im Gesundheitswesen
- Datendesorientierung in der Pandemie
- politisches Scheitern seit 20 Jahren in Deutschland
- neue, gehypte Technologien ("KI")
Status der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens
Eigentliches Problem: Politische Interessenskonflikte
Hypetechnologien und überzogene Erwartungen
Diese drei Aspekte bilden die Grundlage für eine gefährliche Ausrichtung des Gesundheitswesens
80 Prozent – elektronische Patientenakte für alle
Digitalgesetz (DigiG) – Grundlage für eine "ePA für alle"
"ePA für alle"
- vierstufiges Opt-Out-Konzept
- ePA, Befüllen, Zugriff, Forschung, (EU-Forschung)
- eigentlich nur zwei Stufen relevant
EU-Ebene: Europäischer Gesundheitsdatenraum
EHDS
- Vereinheitlichigung in einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum
- Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten europaweit
- aktuell in Beratung auf EU-Ebene (ständige Verschiebungen)
- Scheitern nicht unwahrscheinlich
EHDS – wo wir gestartet sind
- breite Definition von Nutzungszwecken
- keine Möglichkeit der Sekundärnutzung zu widersprechen
- enger Zeitplan (2025 in Kraft)
"Aber Menschen wollen doch Daten der Forschung spenden"
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
GDNG in kurz
- breite Definition von Nutzungszwecken ("Gemeinwohl")
- Opt-out zur Übermittlung von Daten aus ePA in Forschungsdatenzentrum
- Krankenkassen dürfen ihre Daten zu medizinischen Empfehlungen nutzen
- Verknüpfung erster weiterer Register (Krebsregister)
- Krankenkassen dürfen ihre Daten zu medizinischen Empfehlungen nutzen
- zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten
These: Opt-out-Denken führt zu schlechter Security und Privacy, weil es mit Prinzipien der Schadensminimierung bricht
Schutzziele IT-Sicherheit
- Vertraulichkeit (wird mit diesen Entwürfen egal)
- Verfügbarkeit (wird auch nicht besser)
- Integrität (haben Mediziner*innen nicht auf dem Schirm)
Ist das irgendwie technisch problematisch, dieses Forschungsdatenzentrum?
Bündelung von Millionen "pseudonymen" Gesundheitsdaten in einem zentralen Punkt mit nur zwei anzugreifenden Systemen
Keinerlei Nutzung bestehender (!) verteilter Infrastrukturen (MII, Krankenkassen, etc.)
Grundlage: Das digitale Versorgungsgesetz von Dezember 2019 (!)
Hat das in der Anhörung des GDNG irgendwer angemerkt?
Digitale Gesundheitsanwendungen als zusätzlicher Datenzu- oder Abfluss
Digitalgesetz öffnet die ePA für DiGAs
Bruch mit patientenindividueller Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
"Aber Widerspruchslösungen und Opt-in sind doch so kompliziert"
"Aber wie soll das denn außerhalb der Krankenkassen funktionieren"
"Aber mit individueller Ende-zu-Ende-Verschlüsselung lassen sich doch keine Daten nutzen"
Ein besseres, forschendes und lernendes digitales Gesundheitswesen, das Bürger*innen wirklich ins Zentrum stellt wäre möglich – aber nicht mit diesem Entwurf.